Informationen zum Nullsteuersatz in Deutschland und Österreich


Zum 01.01.2023 ist eine Änderung bzgl. der Umsatzsteuer nach UStG § 12 Abs. 3 in Deutschland in Kraft getreten. Zum 01.01.2024 wurde zudem eine Änderung bzgl. der Umsatzsteuer in Österreich gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 durchgeführt.

In der Neufassung des Umsatzsteuergesetzes ist der von der Umsatzsteuer befreite Kauf von kompletten Solaranlagen oder Teilen daraus, der Erwerb von Balkonkraftwerken und Heimspeichern umgesetzt worden. Somit besteht aktuell die Möglichkeit die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% in Deutschland und 20% in Österreich bei der Anschaffung zu sparen! Natürlich müssen dafür Bedingungen erfüllt sein, die nachfolgend aufgelistet sind.

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein


Lieferland Deutschland:

gemäß § 12 Abs. 3 UStG

  • Die Anlage muss wohnungsnah sein oder auf öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
  • Käufer und Anlagenbetreiber müssen die gleiche Person sein.
  • Die Anlage muss in Deutschland installiert werden.
  • Der Käufer muss dem deutschen UStG unterliegen.
  • Das Gesetz betrifft den Erwerb von Solaranlagen oder Einzelteilen daraus, Balkonkraftwerke und Heimspeicher.


Weitere Informationen:

FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen"

Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12 Deutschland

So geht's: Sollten Sie alle Anforderungen erfüllen, dann wählen Sie die Box 0% Steuer am gewünschten Produkt aus und setzen den Haken bei "Bestätigung Nullsteuersatz". Anschließend legen Sie die Produkte wie gewohnt in den Warenkorb und schließen Ihre Bestellung an der Kasse ab.


Lieferland Österreich:

gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994

  • Die Anlage wird in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben.
  • Käufer und Anlagenbetreiber müssen die gleiche Person sein.
  • Die Anlage muss in Österreich installiert werden.
  • Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage übersteigt 35kW (peak) nicht.
  • Sofern die Bestellung Solarmodule enthält, sind auch photovoltaikanlagenspezifische Komponenten von der Steuer befreit.


Weitere Informationen:

FAQ "Steuersatz für Photovoltaikmodule" Österreich

Umsatzsteuergesetz (UStG) § 28 Österreich

So geht's: Sollten Sie alle Anforderungen erfüllen, melden Sie sich bitte per Mail unter kontakt@fraron.de bei uns. Wir setzen uns anschließend umgehend mit Ihnen in Verbindung.


WICHTIG
Die Steuerermäßigung gilt nicht für Solaranlagen und Einzelteile daraus, die in mobilen Anwendungen oder in/auf Reisemobilen und Booten installiert/verwendet werden!

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