Erstattung / Entrichtung der Mehrwertsteuer bei Kunden aus Nicht-EU-Ländern

1. Lieferung nach Deutschland und spätere Verbringung der Ware durch den Kunden in das Nicht-EU-Ausland
- in diesem Fall wird die Ware inkl. der deutschen Mehrwertsteuer berechnet und geliefert, bei späterer Verbringung der Ware ins Nicht-EU-Ausland muss die Ware durch den Verbringer beim Zoll (Grenzübertritt EU nach Nicht-EU) angemeldet werden. Für Waren bis zu einem Warenwert kleiner 1.000€ reicht zur Zollanmeldung unsere Rechnung - die der Sendung beiliegt - aus. Bei Warenwerten über 1.000,-€ muss gegebenenfalls eine Ausfuhrerklärung durch den Verbringer erstellt werden. Es wird die Mehrwertsteuer des jeweiligen Nicht-EU-Landes zur Zahlung fällig (z.B. Schweiz derzeit 8%, Stand 12.2015), sowie eventuell anfallende Zollgebühren. Ob das jeweilige Land Zoll auf das zu importierende Produkt beaufschlagt, erfahren Sie bei ihrer Zollbehörde. Nach Verbringung der Ware ins Nicht-EU-Ausland, senden Sie uns bitte die vom Zoll abgestempelte Rechnung zu, nach Eingang erfolgt die Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer (derzeit 19%, Stand 12.2015) auf ein von Ihnen anzugebenes Bankkonto.

2. Lieferung direkt in das Nicht-EU-Ausland
- bei Lieferung direkt ins Nicht-EU-Ausland erfolgt die Berechnung bereits im Voraus rein Netto (ohne deutsche Mehrwertsteuer), dies gilt sowohl bei telefonischer Bestellung als auch bei Online-Bestellung. Die für den Grenzübertritt notwendigen Zolldokumente werden von uns direkt der Sendung beigelegt. Der Kunde muss bei Erhalt der Ware direkt den Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Nicht-EU Landes entrichten (z.B. 8% in der Schweiz, Stand 12.2015), sowie eventuell anfallende Zollgebühren. Ob das jeweilige Land Zoll auf das zu importierende Produkt beaufschlagt, erfahren Sie bei ihrer Zollbehörde.

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